Erste Wahl für Existenzgründer: Die Mini GmbH und ihre Vorteile
19. März 2012 – 16:18Deutschland ist dauerhaft im Gründungsfieber. Jedes Jahr entscheiden sich hierzulande mehr Menschen für den Schritt in die Selbständigkeit und gründen ihr eigenes Unternehmen. Dabei steht jeder angehende Unternehmer zunächst vor der Frage, welche Rechtsform am besten zu seiner Geschäftsidee, seinen Plänen und seiner Persönlichkeit passt. Seit November 2008 steht mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, auch Mini GmbH oder 1-Euro GmbH genannt, eine neue Rechtsform zur Verfügung, die vor allem auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Existenzgründern ausgerichtet wurde. Bei der Mini GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, dass die beteiligten Gesellschafter für wirtschaftliche Missgeschicke ihres Unternehmens immer nur mit dem Betrag haften, mit dem sie am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bezieht sich die Haftung stattdessen immer auf das gesamte Privatvermögen der Inhaber und Gesellschafter.
Während klassische Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft, ein hohes Stammkapital von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro voraussetzen, lässt sich die Mini GmbH bereits mit einem Kapital in Höhe von nur einem Euro gründen. Der Gründungsakt selber wurde durch den Gesetzgeber stark vereinfacht. Hierzu steht ein Musterprotokoll zur Verfügung, das genutzt werden kann, wenn sich maximal drei Gesellschafter an der Mini GmbH beteiligen und wenn nur ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Für die Gründung nach Musterprotokoll gelten besonders günstige Gebührensätze für die notarielle Beglaubigung. So belaufen sich die Gesamtkosten für die Gründung einer Mini GmbH auf lediglich 490,00 Euro bis 720,00 Euro. Um das geringe Startkapital im Laufe der Zeit auszugleichen, sind die Gesellschafter einer Mini GmbH verpflichtet, 25 Prozent des jeweiligen Jahresüberschusses als Rücklage anzusparen. Diese Verpflichtung gilt, bis ein Gesamtkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Zu diesem Zeitpunkt kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft dann per einfachem Gesellschafterbeschluss in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Option. In jedem Fall entfällt nach dem Erreichen der 25.000 Euro allerdings die Verpflichtung, den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmennamen zu führen.
Da es sich bei der Mini GmbH um eine besonders vorteilhafte Rechtsform für Existenzgründer und junge Unternehmer handelt, hat sich das bekannte Online-Magazin INTERNETHANDEL in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) ausführlich mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beschäftigt. Interessierte Leser erhalten hier viele Basis- und Hintergrundinformationen über die Eigenschaften verschiedener Rechtsformen, werden Schritt für Schritt in den Gründungsakt einer Mini GmbH eingeführt und erhalten Hinweise auf alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Pflichten und Rechte der beteiligten Gesellschafter. Zwei Interviews mit erfolgreichen Gründern verdeutlichen zusätzlich, warum sich die Mini GmbH vor allem für Existenzgründer im Bereich Online-Handel eignet.
Tags: Existenzgründer, Magazin, Rechtsform
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